Feuerwehrpläne dienen der Feuerwehr zur schnellen Orientierung im Brandfall. Sie müssen demnach im Einvernehmen mit der zuständigen Feuerwehr erstellt und auf aktuellem Stand gehalten werden. Die DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ enthält genaue Anforderungen über die Inhalte, die farbliche und grafische Gestaltung sowie über den Umfang des schriftlichen Teils.
Feuerwehrpläne bestehen grundlegend aus einem
- schriftlichen Teil mit allgemeinen Objektinformationen
- einem Lageplan und
- den Geschossplänen
Weitere Sonderpläne können z.B. Umgebungs-, Detail- oder Abwasserpläne sein. In den Plänen enthalten sind alle der Feuerwehr dienenden notwendigen Angaben, wie Zufahrtswege, brandschutztechnische Einrichtungen, Standorte von Schalt- und Absperreinrichtungen (Gas, Wasser, Strom), Lagerorte von Gefahrstoffen, etc. Die Erforderlichkeit von Feuerwehrplänen richtet sich nach Lage, Art und Nutzung einer baulichen Anlage und geht aus einer Vielzahl von Gesetzen, Vorschriften, Verordnungen, etc. hervor.
Erforderlich sind Feuerwehrpläne z.B. in
- Industriebauten mit einer Gesamtgrundfläche aller Brandabschnitte/-bekämpfungsabschnitte > 2.000 qm
- Beherbergungsstätten mit > 60 Gastbetten
- Hochhäusern
- Schulen
- Verkaufsstätten mit > 2.000 qm Verkaufsraumfläche
- Versammlungsstätten mit > 200 Personen in Versammlungsräumen
- Kunststofflagern mit > 200 m3 Sekundärstoffen (gebrauchte Kunststoffe)
- Lägern für wassergefährende Stoffe
- Krankenhäusern