Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen den Arbeitgeber in allen sicherheits- und gesundheitsrelevanten Bereichen der Arbeit. Dies beinhaltet z.B. die Planung von Betriebsanlagen, die Beschaffung von Arbeitsmitteln sowie die Gestaltung der Arbeitsplätze und umfasst auch die Beurteilung der Arbeitsbedingungen.
Pflicht zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit besteht aufgrund dem § 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
§ 1 Grundsatz
Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen [...]
und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ § 2 Bestellung.
§ 2 Bestellung
(1) Der Unternehmer hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in den §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes bezeichneten Aufgaben schriftlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu bestellen.
Der Unternehmer hat dem Unfallversicherungsträger auf Verlangen nachzuweisen, wie er die Verpflichtung nach Satz 1 erfüllt hat [...]
Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind in erster Linie beratende Tätigkeiten, sowie die Planung und Mitwirkung bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen.
Arbeitsschutzthemen und -maßnahmen im Betrieb sind z.B.
- Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen
- Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
- Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und sonstige Fragen der Ergonomie
- Sicherheitstechnischen Überprüfung der Betriebsanlagen und der technischen Arbeitsmittel
- Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
- Betriebsbegehungen
- Unfalluntersuchungen
- Information der Beschäftigten