Brandschutz

Der Unternehmer trägt die Verantwortung für den Brandschutz. Dies ist nicht nur eine selbstverständliche / unabdingbare Aufgabe, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Brandschutzrechtliche Verpflichtungen sind abhängig von der Größe und Art des Unternehmens, sowie von dem Flächenvolumen der Betriebsstätte.

Regelungen zum Brandschutz finden sich insbesondere in den Bauordnungen der Länder, welche durch Verordnungen, Richtlinien, technischen Vorschriften und Normen etc. konkretisiert werden. Die Vielzahl der rechtlichen Vorschriften befasst sich mit der Regelung der Aufgaben im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes. Dies beinhaltet im wesentlichen die Erfüllung der Schutzziele der Brandverhütung, der Verhinderung der Brandausbreitung, die Rettung und die der wirksamen Brandbekämpfung.

Leistungsportfolio Brandschutz:

  • Erstellung von Brandschutzordnungen
  • Erstellung von Flucht- und Rettungswegplänen
  • Erstellung von Feuerwehrplänen und -laufkarten
  • Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für den Brandschutz
  • Aufbau und Implementierung der Brandschutzorganisation
  • Aufbau und Implementierung des Notfallmanagementsystems Brandfall
  • Beratung und Unterstützung zur Umsetzung der relevanten Gesetze, Verordnungen, etc.
  • Beratungen und Unterstützung zum baulichen, anlagentechnischen und insbesondere organisatorischen  Brandschutz
  • etc.

Das angebotene Leistungsportfolio wird selbstverständlich speziell auf die Anforderungen
und wirtschaftlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens abgestimmt.