Der Arbeitgeber ist für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit verantwortlich. Er ist verpflichtet alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen, zu treffen.
Der Arbeitgeber hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei gehört es zu seiner Pflicht, eine Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten anzustreben.
Zu seiner Unterstützung hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte gem. dem Arbeitssicherheitsgesetz zu bestellen, die ihn in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit unterstützen.
Leistungsportfolio Arbeits- und Gesundheitsschutz:
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte nach ASiG und DGUV Vorschrift 2
- Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
- Aufbau und Implementierung der Arbeitsschutzorganisation
- Aufbau und Implementierung des Notfallmanagementsystems
- Organisation und Durchführung von Schulungen- und Unterweisungen
- Erstellung von Arbeitssicherheitsunterlagen, z.B. Betriebs- und Arbeitsanweisungen
- Beratung und Unterstützung zur Umsetzung der relevanten Gesetze, z.B. Betriebssicherheitsverordnung
- Beratung zur Gestaltung von Arbeitsplätzen und -abläufen
- Beratung zur technischen Sicherheit von Maschinen und Anlagen
- Organisation und Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss
- etc.
Das angebotene Leistungsportfolio wird selbstverständlich speziell auf die Anforderungen
und wirtschaftlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens abgestimmt.